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Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt vollständig funktionstüchtiger Ware

Die Widerrufsfrist bei einem Online-Kauf beginnt erst dann zu laufen, wenn der Käufer eine vollständig funktionstüchtige Ware erhalten hat. Dies hat das Amtsgericht Cuxhaven am 25. Februar 2020 entschieden und für den Beginn der Widerrufsfrist auf den Zeitpunkt der Nachlieferung eines mangelfreien Zubehörteils abgestellt. Die Berufung wurde zwischenzeitlich zurückgenommen.