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IHK-Zahlenspiegel ,,Daten und Fakten 2019’’ erschienen

Neue Informationen über den Wirtschaftsraum Ostwestfalen liefert der druckfrische Zahlenspiegel ,,Daten und Fakten 2019’’ der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK). Das zwölfseitige Faltblatt informiert in kurzer und übersichtlicher Form über die wesentlichen Zahlen der gewerblichen Wirtschaft Ostwestfalens. Es zeigt wirtschaftliche Trends im Vergleich zu Bund und Land auf und benennt Arbeitsbereiche und Ansprechpartner bei der IHK.

In der Informationsbroschüre finden sich detaillierte Angaben beispielsweise über die Kaufkraft in den Kreisen, über die Umsatzentwicklung in der ostwestfälischen Industrie, zur Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Berufsausbildung sowie zu Gewerbesteuern, den Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe und dem Bruttoinlandsprodukt.

Das Faltblatt liefert darüber hinaus Informationen für die tägliche Arbeit von Unternehmen, Wirtschaftsberatern, Verbänden und Verwaltungen. Es kann bei der IHK (Kristina Fuchs) per E-Mail: k.fuchs(at)ostwestfalen.ihk.de kostenlos angefordert werden.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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