Corona-Sondervereinbarung für Gefahrgutfahrer und -beauftragte endet am 30. November 2020

Als Folge von Covid 19 wurde im März 2020 die Multilaterale Sondervereinbarung M 324 für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser internationalen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 ablaufen bzw. abgelaufen sind, bis zum 30. November 2020 gültig.

Spätesten bis zum 30. November 2020 müssen Gefahrgutfahrer eine Auffrischungsschulung und Prüfung sowie Gefahrgutbeauftragte eine Verlängerungsprüfung erfolgreich absolvieren. Die neue Bescheinigung wird für eine Dauer von fünf Jahre ausgestellt, deren Geltungsdauer mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung beginnt.

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