Viele Gesetze zum Beispiel aus den Bereichen Umwelt, Infrastrukturplanung, Bauwesen, Bergbau oder Telekommunikation unterliegen einer öffentlichen Beteiligung. Diese musste bisher durch eine Auslage in den Behörden erfolgen und sahen eine persönliche Anwesenheit vor, um für jeden barrierefrei zugänglich zu sein. Da im Zuge der Coronakrise persönliche Kontakte nicht mehr uneingeschränkt möglich sind, Planverfahren aber nicht zu langfristig verschoben werden sollen, erlässt die Bundesregierung in Kürze das Planungssicherstellungsgesetz. Es verpflichtet die planenden Behörden, Unterlagen im Internet zugänglich zu machen und bestimmte Anhörungen auch in digitalen Konferenzen zu ermöglichen.
Die Industrie- und Handelskammern unterstützen das Gesetz, da es einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Digitalisierung darstellt.
Link zum Planungssicherstellungsgesetz:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/stillstand-beim-planen-genehmigen-und-bauen-verhindern/