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In NRW soll nach Koalitionsvereinbarung der schwarz-grünen Regierung von 2022 in den kommenden Jahren ein zweiter Nationalpark OWL ausgewiesen werden.

Zweiter Nationalpark in NRW – Findungsprozess startet

Zweiter Nationalpark in NRW: Fast 20 Jahre nach der Gründung des Nationalparks Eifel soll in NRW ein zweites Großschutzgebiet errichtet werden. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen, NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur sowie Umweltminister Oliver Krischer am Mittwoch, 6. September 2023, den Startschuss für den ergebnisoffenen Findungsprozess mit Beteiligung von Politik und Zivilgesellschaft.

Dreistufiges Verfahren zur Ausweisung des Nationalparks

Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Parteien darauf verständigt, die Biodiversitätskrise wirksam zu bekämpfen und in allen Politikfeldern mitzudenken. Dazu zählt auch, dass ein zweiter Nationalpark ausgewiesen werden soll und dazu ein Interessenbekundungsprozess initiiert wird.

Dieser Prozess soll bis Ende des ersten Quartals 2024 laufen:

  1. Unverbindliches Interessenbekundungsverfahren
    Die Initiative für eine Teilnahme an diesem Prozess kann sowohl aus der Politik als auch aus der engagierten Öffentlichkeit erfolgen. Interessierten Regionen und Kreisen werden verschiedene Hilfen zur Verfügung gestellt, um einen Partizipationsprozess für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich durchführen zu können. Über eine vom Umweltministerium beauftragte Agentur können aus den interessierten Regionen Unterstützungsangebote zu Beratung, Moderation sowie zur Umsetzung von Veranstaltungen und Online-Dialogen abgerufen werden.Zusätzlich werden über die Bezirksregierungen Fördermittel bereitgestellt, um individuelle Formate der Meinungsbildung in den Regionen zu unterstützen. Diese Unterstützungsangebote kommen primär für kommunale Gebietskörperschaften, aber auch für Vereine und Verbände, deren Ziel die Unterstützung des Nationalparkdialoges ist, in Frage. Die Landesregierung gewinnt so einen Überblick über potentielle Bewerberinnen und Bewerber für einen zweiten Nationalpark. In den Regionen kann ein Stimmungsbild in der Bevölkerung eingeholt und der Beteiligungsprozess bereits angeschoben werden.
  2. Qualifiziertes Antragsverfahren (unabhängig von Teilnahme an 1.)
    Dieser Antragsschritt dient der Landesregierung als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung einer Region und soll zudem eine Gebietskulisse des zweiten Nationalparks enthalten.
  3. Formales Ausweisungsverfahren
    Die Landesregierung erarbeitet einen Verordnungsentwurfes für den zweiten Nationalpark in breiter Beteiligung und öffentlicher Auslegung.

Landesregierung setzt auf Dialog vor Ort

Die Landesregierung setzt beim Prozess für einen zweiten Nationalpark auf den Dialog vor Ort. Es gibt hinsichtlich des Gebiets des zweiten Nationalparks keine Festlegung durch die Landesregierung. Die Ausweisung eines Nationalparks ist grundsätzlich nicht an die Flächen des Eigentums des Landes gebunden.

Darüber hinaus können selbstverständlich auch Flächen Dritter in das Gebiet integriert werden, wenn hierzu eine belastbare Zusage der Eigentümerin oder des Eigentümers beigebracht wird. Perspektiven für eine zukünftige räumliche Erweiterung können in die Überlegungen für eine Kulisse mit einbezogen werden.

Nationalpark als Wirtschaftsfaktor am Beispiel Eifel

Seit nunmehr 20 Jahren zeigt der Nationalpark Eifel in Nordrhein-Westfalen, wie aktiver Naturschutz, sanfter Naturtourismus und Stärkung der regionalen Wirtschaft von einem solchen Großschutzgebiet profitieren.

Mit 1.016.880 registrierten Besuchen überschritten die Besuchszahlen im letzten Jahr das dritte Mal in Folge die Marke von einer Million Gästen. Seit der ersten Volluntersuchung 2007 (450.000 Gäste) haben sich die Besucherzahlen des Nationalparks Eifel mehr als verdoppelt.

Eine Studie aus den Jahren 2014/2015 zeigt, dass der Nationalpark in der Region bei damals 870.000 Besuchen einen Bruttoumsatz von über 30 Millionen Euro bewirkte, das entspricht rechnerisch 674 Arbeitsplätzen. Ein Gutachten zu den aktuellen regionalökonomischen Effekten ist in Auftrag gegeben worden und wird demnächst vorliegen.

 

Weitere Informationen:

Übersichtskarte (zum Download)

Zentrale Informations- und Dialogplattform für den Findungsprozess

 

 

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