Das Bundesverkehrsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nochmals die Zulassung temporärer Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten zur Bewältigung der Folgen der Unwetter in der 28. Kalenderwoche bis einschließlich 30.11.2021 verlängert. Details entnehmen Sie bitte dem Anschreiben: Verlängerung der Ausnahme für das Unwetter
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