Temporäre Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten zur Bewältigung der Folgen der Unwetter in der 28. Kalenderwoche jetzt bis 30.11. verlängert

Das Bundesverkehrsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nochmals die Zulassung temporärer Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten zur Bewältigung der Folgen der Unwetter in der 28. Kalenderwoche bis einschließlich 30.11.2021 verlängert. Details entnehmen Sie bitte dem Anschreiben: Verlängerung der Ausnahme für das Unwetter

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Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

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