Sonderregelungen in Zeiten von Corona für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte bei Fristablauf des Schulungsnachweises

Die von Irland initiierte multilaterale Vereinbarung M 330 wurde auch von Deutschland unterzeichnet. Durch das Abkommen M 330 bleiben ADR-Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Schulungsnachweise der Gefahrgutbeauftragten, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 in den Unterzeichnerstaaten gültig. Die Auffrischungsschulung/-prüfung für Gefahrgutfahrer bzw. Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte ist vor dem 1. März 2021 erfolgreich abzulegen.

Hier finden Sie die Sonderregelung im Detail (Englische Sprache): M330_initiated_Ireland

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