Planungsbeschleunigung bei Infrastrukturvorhaben

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Planungsverfahren beschlossen. Hierdurch sollen insbesondere die gerichtlichen Verfahren deutlich gestrafft werden.

Neben den Planverfahren im Verkehrsbereich wie etwa Planfeststellungsverfahren für Schiene oder Straße sollen auch Verfahren zur Errichtung großer Kraftwerke sowie für Windenergie- oder Wasserkraftanlagen zügiger umgesetzt werden.

In den Gerichten sollen beispielsweise spezielle Fachsenate für die Planung eingesetzt werden und Verfahren priorisiert werden, sodass besonders wichtige Planungen vorgezogen werden können.

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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