Planungsbeschleunigung bei Infrastrukturvorhaben

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Planungsverfahren beschlossen. Hierdurch sollen insbesondere die gerichtlichen Verfahren deutlich gestrafft werden.

Neben den Planverfahren im Verkehrsbereich wie etwa Planfeststellungsverfahren für Schiene oder Straße sollen auch Verfahren zur Errichtung großer Kraftwerke sowie für Windenergie- oder Wasserkraftanlagen zügiger umgesetzt werden.

In den Gerichten sollen beispielsweise spezielle Fachsenate für die Planung eingesetzt werden und Verfahren priorisiert werden, sodass besonders wichtige Planungen vorgezogen werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Themen

Entwaldungsverordnung
International

EUDR wird um 1 Jahr verschoben

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.

weiterlesen