Planungsbeschleunigung bei Infrastrukturvorhaben

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Planungsverfahren beschlossen. Hierdurch sollen insbesondere die gerichtlichen Verfahren deutlich gestrafft werden.

Neben den Planverfahren im Verkehrsbereich wie etwa Planfeststellungsverfahren für Schiene oder Straße sollen auch Verfahren zur Errichtung großer Kraftwerke sowie für Windenergie- oder Wasserkraftanlagen zügiger umgesetzt werden.

In den Gerichten sollen beispielsweise spezielle Fachsenate für die Planung eingesetzt werden und Verfahren priorisiert werden, sodass besonders wichtige Planungen vorgezogen werden können.

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