Das EuGH und das Bundesverwaltungsgericht hatten Fehler in der Planung festgestellt, weshalb die Genehmigung der Ortsumgehung für rechtswidrig und vorläufig nicht vollziehbar erklärt wurde. Die Unterlagen werden zur Zeit überarbeitet, damit voraussichtlich im nächsten Jahr das Planergänzungsverfahren eröffnet werden kann.
Die erste öffentliche Auslegung für die Planfeststellung fand bereits im Jahr 2010 statt. Die Industrie- und Handelskammer hatte sich bereits zu Beginn für den Bau der Ortsumgehung Ummeln ausgesprochen. Durch den Bau des Zubringers soll zum einen das hohe Verkehrsaufkommen in Ummeln verringert und die Erreichbarkeit der Mitgliedsunternehmen gestärkt werden. Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte 2016, wobei gegen diesen Beschluss Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben wurde. Das Klageverfahren wurde ausgesetzt, dem EuGH wurden Fragestellungen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Der EuGH und in der Folge das Bundesverwaltungsgericht hat daraufhin geurteilt und die Genehmigung aus dem Jahr 2016 für rechtswidrig und vorläufig nicht vollziehbar erklärt. Inzwischen hat Straßen.NRW den wasserrechtlichen Fachbeitrag und die Dokumentation der Trassenwahl nachgearbeitet und plant, diese bis Jahresende bei der Bezirksregierung einreichen. Im ersten Quartal 2022 sollen die Unterlagen dann erneut öffentlich ausgelegt werden. 2022 darf also mit deutlichen Fortschritten im weiteren Prozess gerechnet werden.