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Pflicht zum Bau von Solaranlagen auf gewerblichen Parkplätzen ab 01.01.2022

Ab Januar 2022 müssen gewerbliche Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage überbaut werden. Das betrifft zum Beispiel Supermärkte mit neu errichteten Parkplätzen. Neben dem Beitrag zum Klimaschutz sollen durch die Verschattung auch sommerliche Hitzespitzen in Städten gemindert werden. Entsprechend § 8 (2) der Landesbauordnung gilt die Regelung für alle Bauanträge, die ab dem 1. Januar in der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen. Neben den Ausnahmen, die die Kommune bzw. der Kreis aus städtebaulichen Gründen festlegen kann, werden sonst nur auf Antrag Befreiungen erteilt, wenn mit dem Bau ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist.

Weitere Informationen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19609&ver=8&val=19609&sg=0&menu=0&vd_back=N

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
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Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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