Ab Januar 2022 müssen gewerbliche Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage überbaut werden. Das betrifft zum Beispiel Supermärkte mit neu errichteten Parkplätzen. Neben dem Beitrag zum Klimaschutz sollen durch die Verschattung auch sommerliche Hitzespitzen in Städten gemindert werden. Entsprechend § 8 (2) der Landesbauordnung gilt die Regelung für alle Bauanträge, die ab dem 1. Januar in der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen. Neben den Ausnahmen, die die Kommune bzw. der Kreis aus städtebaulichen Gründen festlegen kann, werden sonst nur auf Antrag Befreiungen erteilt, wenn mit dem Bau ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist.
Weitere Informationen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19609&ver=8&val=19609&sg=0&menu=0&vd_back=N