Neue EU-weite CO2-Standards: EU-Parlament und Rat haben sich auf neue Ziele zur Senkung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor geeinigt.

Land NRW hebt Sonntagsfahrverbot für Ukraine-Hilfstransporte auf

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine erfolgen derzeit Transporte zur Unterstützung und Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung. Zusätzlich erfordert die Situation auch Beförderungen im Auftrag der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung durch private Transportunternehmen. Zur Unterstützung dieser Transporte und zur Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung wurde für das Land Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO sowie gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Ferienreiseverordnung vom Verkehrsverbot für LKW auf Autobahnen und Bundesstraßen gemäß § 1 Ferienreiseverordnung erteilt.

Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort bis einschließlich zum 1. Januar 2023 für

1. militärische Transporte (einschließlich Großraum- und Schwertransporte), die durch private Unternehmen im Auftrag deutscher oder verbündeter Streitkräfte geschäftsmäßig oder entgeltlich mit Bezug auf den Krieg in der Ukraine durchgeführt werden.

2. zivile Transporte, in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die Ukraine und deren Bevölkerung.

3. unmittelbar erforderliche Leerfahrten, die im Zusammenhang mit den Transporten in Ziffer 1 und 2 durchgeführt werden.

Der Erlass vom 05.04.2022 mit dem Aktenzeichen 58.88.05.14-000001 ist damit aufgehoben.

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