Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

IHK-Mobilitäts-Testwochen 2022 in Bielefeld gestartet – jetzt anmelden!

Ab sofort sind wieder Anmeldungen zu den Mobilitäts-Testwochen möglich! Von Mai bis September können diverse Mobilitätsbausteine getestet werden: Testen Sie Wasserstoff- und E-Autos, E-Bikes, E-Lastenräder, Carsharing und ÖPNV-Tickets. Persönliche Beratungen helfen Ihnen bei der nachhaltigen Etablierung von E-Mobilität im eigenen Unternehmen.

Wer kann teilnehmen?
Es können alle IHK-Mitgliedsunternehmen teilnehmen, die in Bielefeld ansässig sind. Interessierte Beschäftigte wenden sich bitte an die zuständige Stelle in ihrem Unternehmen (z. B. Betrieblicher Mobilitätsmanager, Personalabteilung).

Details und Anmeldung
Alle Details zu den Mobilitäts-Testwochen finden Sie in unserem Folder, den Sie auf unserer Homepage finden. Bitte teilen Sie uns über unser Online-Anmeldeformular Ihre Kontaktdaten, die ausgewählten Bausteine und den Wunschzeitraum mit. Wir vernetzen Sie direkt mit unseren Unterstützern.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen