Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Jetzt anmelden: 9. IHK-Handelstag NRW am 19. August in Soest

Nach langer Durstrecke freuen wir uns auf die nächste Auflage des IHK-Handelstag NRW – endlich wieder in Präsenz. Am 19. August, 10 bis 14 Uhr, in der Stadthalle Soest.
Unter dem Motto „Neue Farbenlehre in NRW – Chancen, Versprechen und Ideen für Stadt und Handel“ sucht IHK NRW den Kontakt zur Landespolitik und stellt wichtige Fragen: Was sind die Pläne der Koalition? Und was erwartet die Opposition von der neuen Landesregierung? Kennen die Parteien die Wünsche und Sorgen der Händlerinnen und Händler eigentlich? Ist das Thema im Fokus derer, die wesentlich über die Zukunft der Branche und der Zentren entscheiden?

Seien Sie dabei, wenn Händlerinnen und Händler, kommunale Entscheiderinnen und Entscheider sowie Branchenexpertinnen und -experten mit der Landespolitik diskutieren. Zudem werden Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Handel und IHKs berichten, wie die vergangenen Jahre ihre Rahmenbedingungen und Perspektiven verändert haben und in welche neuen Ideen das mündete.

Sie können sich hier für den 9. IHK-Handelstag anmelden.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen