Hätten Sie’s gewusst? Handwerkerparkausweis auch für IHK-Mitglieder

Den sogenannten Handwerkerparkausweis können auch Unternehmen erhalten, die nicht Mitglied der Handwerkskammer, sondern der IHK sind. Bestimmte Branchen, die Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und dazu Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift einsetzen, können den Ausweis bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage der Gewerbeanmeldung beantragen.

Hier einige Beispiele:
• Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus
• Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät
• Winterdienste mit besonderem Gerät
• Hersteller, die objektgebundene Wartungs- u. Reparaturarbeiten durchführen (z. B. Aufzüge)
• Betriebe, die objektbezogene Montage- u. Wartungsarbeiten durchführen (z. B. Küchen, DV-Anlagen, Telefonanlagen)
Mit dem Parkausweis kann man für die Dauer des Arbeitseinsatzes (auch sonntags oder nachts) hier parken:
• im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotzonen (Zeichen 286 / 290 StVO)
• auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
• an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
• auf Bewohnerparkplätzen
• in Verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO).
Weitere Details hier auf unserer Homepage.

Weitere Themen

Beim Girls’Day 2025 wollen wir Schülerinnen Mut machen, eines Tages den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Vier Chefinnen sind dabei.
Aus- und Weiterbildung

IHK Girls’Day 2025: Dein Tag als Chefin

Schon mal darüber nachgedacht, wie spannend es sein könnte, ein Unternehmen zu gründen? Chefin zu sein? Eigene Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und zu verkaufen? Ein Team zusammen zu stellen? Ein Unternehmen zu führen? Beim Girls’Day der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld lernt ihr inspirierende Unternehmerinnen und Gründerinnen kennen, die euch genau das erklären.

weiterlesen