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EU-Mobilitätspaket kann in Kraft treten

Das EU-Parlament hat in der vergangenen Woche den Kompromiss zum ersten EU-Mobilitätspaket angenommen, der zuvor mit dem EU-Rat ausgehandelt worden war. Nach über drei Verhandlungsjahren kann die umfassende Reform für den Straßenverkehrssektor in Europa somit in Kraft treten – gestaffelt im Zeitraum von 2020 bis 2025.

Das sind die wichtigsten Neuerungen aus dem ersten EU-Mobilitätspaket:

– Fahrer dürfen die reguläre Wochenruhezeit EU-weit voraussichtlich ab Spätsommer nicht mehr in der Fahrzeugkabine verbringen. Diesbezüglich gibt es damit einheitliche Vorschriften in allen Mitgliedstaaten. Arbeitgeber müssen im Zweifel für die Kosten einer Unterkunft aufkommen.

– Fahrer im internationalen Verkehr dürfen zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander einlegen. Die Verkürzung müssen sie danach entsprechend ausgleichen.

– Die Unternehmen werden verpflichtet, Touren im grenzüberschreitenden Verkehr so zu organisieren, dass Fahrer spätestens alle vier Wochen an den Unternehmenssitz oder ihren Wohnsitz zurückkehren können.

– Bei der Entsendung von Fahrern ins EU-Ausland gilt das Prinzip: gleiches Geld für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Neben dem Mindestlohn gelten auch andere Sozialstandards des Aufenthaltslandes.

– Lkw müssen alle acht Wochen in den Mitgliedstaat der Hauptniederlassung des Unternehmens zurückkehren. Damit sollen Briefkastenfirmen verhindert werden.

– Verkehrsunternehmen müssen nachweisen, dass sie in demjenigen Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, auch aktiv sind.

– Es bleibt die Regelung, dass innerhalb von sieben Tagen drei Kabotage-Beförderungen durchgeführt werden dürfen. Neu ist, dass anschließend eine Wartezeit von vier Tagen eingehalten werden muss. Dies soll in Zukunft auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten.

– Digitale Tachografen der zweiten Generation sollen Grenzüberfahrten registrieren, um bessere Kontrollen zu ermöglichen.

– Bis spätestens 2025 müssen alle schweren Nutzfahrzeuge mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausbeziehungsweise umgerüstet werden. Ziel ist eine effizientere Kontrolle und genauere Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten.

– Leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen werden in Zukunft in die Regelungen zum Marktzugang sowie zu den Lenk- und Ruhezeiten einbezogen und müssen mit Tachografen ausgestattet sein.

Ob die neuen Regelungen die Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen tatsächlich verbessern, wird die Praxis zeigen. Nicht alle Beteiligten aus Politik und Wirtschaft sind davon überzeugt. Vorsichtigen Prognosen aus der Logistikbranche zufolge könnte mittelfristig das Angebot an Laderaum sinken und dadurch der Transportpreis steigen.

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