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Erstattung zu viel gezahlter Lkw-Maut

Nach Urteil des EuGH vom 28.10.2020 (Az. C-321/19) wurde die Lkw-Maut in Deutschland über Jahre auf falscher Grundlage berechnet. In der Maut sind Kosten für die Verkehrspolizei enthalten, die nach Auffassung des EuGH in die Verantwortung des Staates fallen. Anträge auf Erstattung dieser Kosten müssen bei BAG bis 31.12.2020 eingereicht werden. Unternehmen, die eine Erstattung zu viel gezahlter Lkw-Maut wünschen, können sich direkt an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wenden. Folgende Punkte sind nach telefonischer Auskunft des BAG zu beachten:

Anträge sind zu richten an das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postfach 190180
50498 Köln
Telefon: 0221 5776-0
Fax: 0221 5776-1777

Es reicht ein formloser Antrag in Papierform oder per Fax. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig. Die Frist zur Einreichung beim BAG ist der 31. Dezember 2020.
Im Antrag sollte ein Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse genannt werden. Dies ist erforderlich für die Zuwendung einer Eingangsbestätigung. Die Amtssprache für den Antrag ist deutsch. Der Antrag ist zu datieren und mit einer Unterschrift zu versehen.
Eine Mautaufstellung und die Kennzeichen der genutzten Fahrzeuge können bereits beigefügt werden, dies ist aber im ersten Schritt nicht zwingend erforderlich.
Erstattet werden kann die zu viel gezahlte Maut für den Zeitraum 2017 bis 2020.

Quelle: DIHK

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