Erleichterungen bei Fahrerlaubnisumschreibung für Lkw- und Busfahrer aus Albanien, Kosovo und Moldawien

Die bislang bei der Führerscheinumschreibung obligatorische theoretische und praktische Führerscheinprüfung soll künftig bei Führerscheininhabern aus Albanien und Kosovo entfallen. Für Fahrer aus Moldawien entfällt die theoretische Führerscheinprüfung.

Diese Änderungen wirken sich auch auf die Anwendung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) aus: Wer in der Vergangenheit bereits im Besitz einer der folgenden Fahrerlaubnisklassen gewesen war, muss keine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation mehr erwerben:

  1. Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse, vor dem 10. September 2008 erteilt;
    2. Fahrerlaubnis  für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse, vor dem 10. September 2009 erteilt.Dies gilt nicht nur, wenn Fahrer die Fahrerlaubnis besitzen, sondern auch eine solche besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist.

Für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) ist in diesen Fällen dann nur noch eine Weiterbildung nach § 5 BKrFQG erforderlich.

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