Erlass zur Verlängerung temporärer Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten zur Bewältigung der Folgen der Unwetter in der 28. Kalenderwoche

Das Bundesverkehrsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zulassung temporärer Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten zur Bewältigung der Folgen der Unwetter in der 28. Kalenderwoche bis einschließlich 14.08.2021 verlängert. Details entnehmen Sie bitte dem Anschreiben: Verlängerung der Ausnahme für das Unwetter
 

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Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

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