Das Bundesverkehrsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zulassung temporärer Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten zur Bewältigung der Folgen der Unwetter in der 28. Kalenderwoche bis einschließlich 14.08.2021 verlängert. Details entnehmen Sie bitte dem Anschreiben: Verlängerung der Ausnahme für das Unwetter

Umwelt & Energie
Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.