Das Bundesverkehrsministerium hat im Verkehrsblatt Heft 4/2021 einen Leitfaden zur Anwendung elektronischer Frachtpapiere im Gefahrgutbereich veröffentlicht.
Danach kann das Beförderungspapier für den Gefahrguttransport zukünftig in elektronischer Form erstellt und bei der Beförderung mitgeführt werden, wenn die Vorgaben des Leitfadens eingehalten werden. Mit dem elektronischen Papier soll sich die Dokumentation für alle Beteiligten zeitgemäßer und einfacher sowie kostengünstiger gestalten, weil das Drucken und Aushändigen dieser Papiere entfällt.
Das Beförderungsdokument kann für Transporte in Deutschland und für grenzüberschreitende Beförderungen genutzt werden, wenn der andere Vertragsstaat das möchte und die gleichen Gefahrgutvorschriften und damit den Leitfaden anwendet.
Allerdings müssen die Fahrzeuge an der Vorder- und Rückseite mit einem Piktogramm „e“ gekennzeichnet sein.
Unternehmen, die sich für den „Einsatz digitaler Beförderungsdokumente im Gefahrgut-bereich interessieren, können sich bei Herrn Thomas Weitkamp, IHK, Tel.: 0521 554-237, E-Mail: t.weitkamp@ostwestfalen.ihk.de melden.