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Der Bundestag beschließt Beschleunigungsgesetz: Bauprojekte auf Straßen und Schienen sollen künftig schneller in Gang kommen

Bundestag beschließt mehr Tempo bei Genehmigungsverfahren

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes zugestimmt.

Der Regierungsentwurf sah bisher folgende Regelungen vor: 

  • Bestimmte Infrastrukturvorhaben (eine per Verordnung festzulegende Liste an Autobahnprojekten, Schienenwege und einzelne Flughäfen) stehen gesetzlich im überragenden öffentlichen Interesse.
  • Die Möglichkeit, eine aufschiebende Wirkung durch eine Anfechtungsklage gegen eine Planfeststellung oder Plangenehmigung zu erwirken, kann nur innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses erfolgen.
  • Ersatzneubauten von Brücken bleiben auch dann genehmigungsfrei, wenn ihre Kapazität erweitert wird. Diese Vorhaben werden zudem von der UVP-Pflicht befreit.
  • Der Bau von Anlagen, insbesondere Windenergie- und Solaranlagen, entlang von Bundesfernstraßen wird erleichtert (Frist für Zustimmung der Behörde).
  • Für bestimmte Verkehrswege im sog. Kernnetzkorridor wird eine Frist für die jeweiligen Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren von vier Jahren

Bundestag hat zahlreiche Anpassungen beschlossen

  1. Es liegt eine abschließende Liste von 138 Vorhaben zum Bau oder zur Änderung von Bundesfernstraßen vor, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Gemäß der Begründung handelt es sich um Vorhaben, die im Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ festgestellt wurden und für die die Länder ihr politisches Einvernehmen erklärt haben. Im ursprünglichen Regierungsentwurf war eine Verordnungsermächtigung für das Verkehrsministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium vorgesehen. Die Verfahren sollen stärker digital durchgeführt und besonders Unterlagen im Internet veröffentlicht werden. Diese Anpassungen hatten die Länder im Bundesrat zuvor gefordert.
  2. Der Regierungsentwurf sah vor, dass für Streitigkeiten zu vielen Bundesautobahnen und Bundesstraßen erstinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verhandeln seien. Die dazu im Gesetz aufgeführte Liste (Anlage 1) wurde erweitert. Der Bundestag hat nun festgehalten, dass dies auch für Verfahren gilt, in denen von einem Planfeststellung- oder Genehmigungsverfahren abgesehen wurde. Die ist künftig noch sehr viel häufiger bei Ersatzneubauten der Fall. Dies entspricht der Empfehlung der DIHK.
  3. Das Errichten von Schnellladepunkten und Schnellladestandorten soll künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

DIHK hatte weitere Beschleunigungsmaßnahmen empfohlen

Die DIHK hatte in der Stellungnahme und Anhörung zu dem Gesetzesentwurf weitere Beschleunigungsmaßnahmen empfohlen.

Dazu gehörte, das öffentliche Interesse und verbindliche Fristenregelungen für alle Verfahren an Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder Schienenwegen festzulegen, den vorzeitigen Baubeginn zu erleichtern oder einen Stichtag für die Sach- und Rechtslage zu bestimmen.

Diesen Empfehlungen ist die Regierungskoalition nicht gefolgt.

Alle Unterlagen zum Verfahren finden Sie auf den Seiten des Bundestages. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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