Bundesratsentscheid ein Teilerfolg für Groß- und Schwertransporte

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 2020 eine wichtige Korrektur der geplanten StVO-Novelle beschlossen: Künftig können die für den heimischen Wirtschaftsraum enorm wichtigen Transporte wieder bei denjenigen Behörden beantragt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Ursprünglich sah die Novelle vor, dass die Anträge nur bei der jeweiligen Behörde am Start- und Zielort eines Transportes gestellt werden können. Produzenten von großen bzw. schweren Gütern und auch die Transportunternehmen befürchteten, dass es dadurch zu massiven regionalen Verschiebungen im Antragsaufkommen und in der Folge zumindest für einige Monate zum behördlichen Kollaps gekommen wäre.

Die Sorge der Kammer: Wenn es zu weiteren Verzögerungen bei der Antragsbearbeitungen kommt, könnten der heimischen Wirtschaft wichtige Aufträge auf Dauer wegbrechen und langfristig Produktions- und Standortverlagerungen die Folge sein. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte deshalb schon vor einigen Jahren gemeinsam mit Branchenverbänden gefordert, dass die Bearbeitung von Schwertransportanträgen in fünf Werktagen abgeschlossen sein muss.

IHK Ostwestfalen wendet sich an Abgeordnete

Die IHK Ostwestfalen hatte sich an insgesamt 33 ostwestfälische Mitglieder von Landtag und Bundestag gewandt um damit das Anschreiben von IHK NRW an den Landesverkehrsminister Hendrik Wüst inhaltlich zu unterstützen. Wüst hatte sich im Verkehrsausschuss des Bundesrates für die jetzt beschlossene Lösung eingesetzt. Die IHK wertet die jetzt getroffene und ab Januar wirksame Regelung für die Antragstellung von Schwertransporten als Teilerfolg.

Insgesamt nehmen die Hürden für die Planung und Durchführung von Sondertransporten immer noch eher zu. So ist die ebenfalls ab Januar wirksame Einführung eines bundesweit einheitlichen Gebührenrahmens für die Transportgenehmigungen zwar ein möglicher Beitrag zu höherer Kostentransparenz. Die damit einhergehenden Kostensteigerungen um mehrere hundert Prozent sind jedoch kontraproduktiv in einer Zeit, in der die Wirtschaft trotz Corona-Krise wieder Fahrt aufnehmen soll. Zu dem vorgeschlagenen Aufschub der StVO-Novelle, damit in Ruhe ein sinnvoller Gebührenrahmen erarbeitet werden kann, wird es nach aktuellem Stand wohl nicht kommen.

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