Nahverkehr-Bedarf melden: So kann das Angebot für Mitarbeiter optimiert werden

Erstmalig beteiligt der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes die Öffentlichkeit. Auf der Internetseite des NWL können alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Verbände, Organisationen und eben auch Unternehmen Anregungen geben und Bedarfe melden. Eine gute Gelegenheit für die Unternehmen, im Sinne eines betrieblichen Mobilitätsmanagements Verbesserungen anzustoßen. Die Aspekte dabei sind vielfältig und betreffen beispielsweise die Taktung, die Verzahnung verschiedener Linien und Verkehrsarten, Strecken, Stationen, Knotenpunkte, Barrierefreiheit, Tarifstruktur, Kapazitäten oder Anschlusssicherheit. Noch bis zum 16. September können sich Interessierte einbringen.

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Bundeskabinett beschließt Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett am 02. Juli beschlossen hat, sieht dafür unter anderem bessere Informationen im Handel vor. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Zugleich soll der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte batteriehaltige Elektroaltgeräte verbessert werden.

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