Erstmalig beteiligt der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes die Öffentlichkeit. Auf der Internetseite des NWL können alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Verbände, Organisationen und eben auch Unternehmen Anregungen geben und Bedarfe melden. Eine gute Gelegenheit für die Unternehmen, im Sinne eines betrieblichen Mobilitätsmanagements Verbesserungen anzustoßen. Die Aspekte dabei sind vielfältig und betreffen beispielsweise die Taktung, die Verzahnung verschiedener Linien und Verkehrsarten, Strecken, Stationen, Knotenpunkte, Barrierefreiheit, Tarifstruktur, Kapazitäten oder Anschlusssicherheit. Noch bis zum 16. September können sich Interessierte einbringen.
Umwelt & Energie
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.