Neue EU-weite CO2-Standards: EU-Parlament und Rat haben sich auf neue Ziele zur Senkung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor geeinigt.

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot  bis 30.06.2022 verlängert

Das Verkehrsministerium NRW hat die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen der Unwetterschäden von Mitte Juli 2021 nochmals bis zum 30.06.2022 verlängert. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Wiederaufbauhilfe stehen.

Diese Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO hat das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 46 Absatz 2 StVO mit Datum vom 07.02.2022 erteilt. Der vorige Erlass vom 25. November 2021 (Az.:58.88.05.14-000001) wurde aufgehoben.

02_2022 Ausnahme bis 30_06 vom Sonn-und Feiertagsfahrverbot – Erlass

 

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