Aufgrund der Energiekrise in Folge des Ukrainekrieges hat die Bundesregierung im Sommer 2022 das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet. Neben Erleichterungen wie der Abschaffung von Abstandsregelungen zur Wohnbebauung oder dem Ersatz alter Anlagen im Repowering muss nun der Landesentwicklungsplan angepasst werden.
Strittig sind hierbei vor allem noch zwei Punkte: Dürfen Windkraftanlagen oder auch Freiflächenphotovoltaikparks in Gewerbe- und Industriegebieten errichtet werden? Wie steht es mit Freiflächenphotovoltaik auf landwirtschaftlichen Nutzflächen? Außerdem ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen, wie die Regelungen zur Windenergie im Wald genau aussehen werden.
Die eigentlich sinnvoll klingende Idee, Windenergie auf Schadwaldflächen zuzulassen, wird unter anderem dadurch kompliziert, dass die Vegetation schneller wieder aufwächst als die Standzeit einer Windenergieanlage beträgt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums.