Yoga-Kurs kann Bildungsurlaub rechtfertigen

Ein Yoga-Kurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Berlin-Brandenburg gekommen (LAG Berlin-Brandenburg v. 11.4.2019 – 10 Sa 2076/18).

Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist nämlich nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen.

Nach § 1 BiUrlG. Dafür reicht es aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dient. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist nämlich nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach soll u.a. die Anpassungsfähigkeit und die Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Diese Voraussetzungen kann auch ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept erfüllen.

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