Yoga-Kurs kann Bildungsurlaub rechtfertigen

Ein Yoga-Kurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Berlin-Brandenburg gekommen (LAG Berlin-Brandenburg v. 11.4.2019 – 10 Sa 2076/18).

Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist nämlich nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen.

Nach § 1 BiUrlG. Dafür reicht es aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dient. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist nämlich nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach soll u.a. die Anpassungsfähigkeit und die Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Diese Voraussetzungen kann auch ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept erfüllen.

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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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