Whistleblowing/Hinweisgeberschutzgesetz: Regierungsentwurf liegt vor

Am 27.07.2022 hat das Kabinett den Regierungsentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen, mit dem die EU-Whistleblowing-RL in deutsches Recht umgesetzt wird. Gegenüber dem RefE wurde nur wenig geändert.

Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Übergangsfrist von drei Monaten nach Verkündung eingeräumt worden. Dennoch sollten Unternehmen, falls sie es nicht ohnehin schon getan haben, spätestens jetzt mit der Vorbereitung interner Meldekanäle beginnen.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

Den RegE finden Sie auf der Website des BMJ. Die Pressemeldung des BMJ zum Kabinettsentwurf mit einer Kurzzusammenfassung der Inhalte des Gesetzes finden Sie hier.

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