Weihnachtsgeschenke in der Geschäftswelt

Auch in der Geschäftswelt sind Geschenke in der Weihnachtszeit keine Seltenheit. Wir klären auf: Über den richtigen Umgang und Strategien für Unternehmen.

Harmlose Aufmerksamkeit oder Bestechung?

Insbesondere Personaler sollten sich mit der Frage beschäftigen, bis zu welcher Grenze Arbeitnehmer Aufmerksamkeiten entgegennehmen dürfen und wann die Grenze der Rechtsmissbräuchlichkeit erreicht ist. Dazu ist es empfehlenswert klare Regeln aufzustellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Aber wann ist die Annahme von Geschenken rechtsmissbräuchlich?

Es lassen sich nur schwer allgemeingültige Aussagen treffen. Jedenfalls wird eine von einer Gegenleistung abhängige Aufmerksamkeit in der Regel den Anschein des Rechtsmissbrauchs erwecken. Letztlich ist aber die Rechtsmissbräuchlichkeit im Einzelfall anhand von Indizien festzustellen. An dieser Stelle sollte möglichst fachlich spezialisierter Rechtsrat herangezogen werden um Unsicherheiten zu vermeiden. Die pflichtwidrige Annahme durch den Arbeitnehmer kann im Ergebnis eine Abmahnung oder sogar eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.

Keine klaren Wertgrenzen

Generell kann man nicht von klaren Wertgrenzen bezüglich Geschenken im Geschäftsverkehr ausgehen. Doch gilt: Bei Zuwendungen welche branchenüblich und geringfügig sind – wie beispielsweise Kugelschreibern oder Kalendern – wird die Annahme in aller Regel als sozialadäquat angesehen und ist damit nicht zu beanstanden.

Schaffen Sie klare Regeln im Unternehmen!

Zwar sind ihre Mitarbeiter auch ohne Richtlinien dazu verpflichtet, sich gesetzestreu zu verhalten. Um bei Unsicherheiten klare Anhaltspunkte zur Hand zu haben bietet es sich jedoch an, Verhaltensregeln in Bezug auf Geschenke direkt als einseitige Anweisung durch den Arbeitgeber festzuhalten – oder direkt in den Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet…. Mehr oder die Betriebsvereinbarung zu integrieren. Auch können Unternehmen sich so vor einem möglichen Imageverlust schützen: Sollten Korruptionsvorwürfe aufkommen, so können unter Umständen hohe Bußgelder zu zahlen sein. Pflichtwidrige Verhaltensweisen von Arbeitnehmern könnten außerdem ein negatives Licht auf die Organisation des Unternehmens werfen, was zu strafrechtlichen Sanktionen führen könnte.

Die wichtigsten Punkte, die geregelt werden sollten, lauten also wie folgt:

  • Festsetzung einer klaren Wertgrenze für die Annahme von Geschenken
  • Verhaltensregeln in Bezug auf das Angebot wertvollerer Geschenke

Wichtig: Vermeiden Sie jeden Anschein der erwarteten Gegenleistung

Die größte Sorgfalt sollte im Ergebnis jedoch darauf gelegt werden, jeden Anschein der erwarteten Gegenleistung zu vermeiden. Insbesondere hier lohnt es sich genau hinzusehen und gegebenenfalls auch fachlich spezialisierten Rechtsrat hinzuzuziehen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

RA Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht Köln
HMS. Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 57 a
50674 Köln

Der Autor ist Mitglied des VDAA Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e. V.

 

 

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