Der Bundestag hat am 22. September 2022 die Verschiebung der Anwendbarkeit der Regelung zum zertifizierten Verwalter um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 beschlossen. Die entsprechende Änderung von § 48 Absatz 4 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist in Artikel 7 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens enthalten (siehe Anlage).
Die Gesetzesänderung war vom Bundesministerium der Justiz aufgrund ernstzunehmender Hinweise aus der Praxis auf den Weg gebracht worden, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist mit erheblichen Engpässen bei der Zertifizierung der Verwalterinnen und Verwalter zu rechnen sei und es nicht möglich erscheine, alle Verwalterinnen und Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum 1. Dezember 2022 zu prüfen.
Gesetzesänderung soll vor dem 1. Dezember 2022 in Kraft treten
Mit der Verschiebung um ein Jahr soll die Situation entzerrt werden. Es ist vorgesehen, dass das vom Bundestag beschlossene Gesetz am 28. Oktober 2022 im Bundesrat behandelt wird und die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes rechtzeitig vor dem 1. Dezember 2022 in Kraft treten wird.