Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) ist im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 28.10.2020, Seite 2258, veröffentlicht worden und am 29.10.2020 in Kraft getreten. Damit verlängern sich die Erleichterungen für Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Europäische Gesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Verein und Stiftung im Hinblick auf Haupt-/Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen sowie die Ausnahmevorschrift für das Umwandlungsgesetz gemäß §§ 1 bis 5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021.

Umwelt & Energie
Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.