Veranstaltung „Green Claims in der Werbung – Wissen Sie, was auf Sie zukommt?“

Nutzen Sie Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „bio“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“? Verwenden Sie in Ihrer Werbung Nachhaltigkeitssiegel? Wollen Sie den Vorwurf von „Greenwashing“ vermeiden? Wenn Sie eine der Fragen mit ja beantworten und (auch) künftig die Nachhaltigkeit Ihrer Produkte oder Ihres Unternehmens in der Werbung hervorheben wollen, dann ist das angebotene Online-Seminar genau das Richtige.

Es wird um die aktuelle Rechtslage gehen sowie um die unmittelbar bevorstehenden zukünftigen Regelungen: Die sog. EmpCo-Richtlinie (RL zur Stärkung des Verbrauchers für den grünen Wandel) ist durch die EU bereits verabschiedet und muss bis 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Außerdem wird in der EU über die Green Claims Richtlinie diskutiert, die regeln will, dass Werbung mit Umweltaussagen künftig vorab durch eine externe Stelle genehmigt werden muss.

Das kostenlose Online-Seminar der IHK Dortmund am Dienstag, 08. Juli 2025, von 11:00 bis 13:00 Uhr, erläutert Ihnen die zukünftigen Regelungen und gibt Ihnen praktische Hinweise zur Umsetzung.

Referentin ist Hildegard Reppelmund, Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht bei der Deutschen Industrie und Handelskammer, Berlin

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