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Streit um Tankrabatt – Pläne zu Änderungen im Kartellrecht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant bereits frühzeitig in dieser Legislaturperiode das GWB zu novellieren. Anlass ist unter anderem der Streit um den Tankrabatt:
Nachdem die von der Bundesregierung initiierte Steuersenkung auf Treibstoff nicht den erhofften zeitnahen Effekt sinkender Treibstoffpreise an den Zapfsäulen der Tankstellen erzielt hatte, begann die Debatte um die Verantwortlichkeit der Mineralölkonzerne. Diese hätten die Steuererleichterung nicht eins zu eins an die Verbraucher weitergegeben. Die Mineralölkonzerne verweisen demgegenüber auf den weiter angestiegenen Weltmarktpreis für Mineralöl.

In dieser Drucksituation schlägt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nun eine rechtliche Stärkung des Bundeskartellamts vor. Konkret plant das BMWK drei Maßnahmen sehr allgemeiner Natur, die weit über die Mineralölbranche hinausgehen:

• Das Bundeskartellamt soll künftig auf oligopolistischen Märkten, auf denen es nur wenige Anbieter mit hohen Gewinnmargen und verfestigten Machtpositionen gibt, auch strukturell eingreifen können, ohne dass zuvor ein missbräuchliches Verhalten von Unternehmen nachgewiesen worden sein muss: Als ultima ratio soll das BKartA Unternehmen vertikal oder horizontal entflechten können (Missbrauchsunabhängige Entflechtung), konkrete Kriterien für eine Entflechtung wurden bislang noch nicht genannt.

• Zudem soll auf derartigen Oligopol-Märkten die schon bislang mögliche Gewinnabschöpfung durch eine Beweislastumkehr erleichtert werden: Demnach müsste das BKartA nicht mehr die marktbeherrschende Stellung und den Missbrauch durch ein Unternehmen nachweisen. Vielmehr müsste das jeweilige Unternehmen beweisen, dass es keine marktbeherrschende Stellung und sich nicht missbräuchlich verhalten habe.

• Schließlich ist geplant, das bestehende und invasive Instrument der Sektoruntersuchung auszudehnen: Das BKartA soll nach Feststellung von Wettbewerbsdefiziten in einer untersuchten Wirtschaftsbranche nunmehr direkt mit Bezug auf das Untersuchungsergebnis Abhilfemaßnahmen einleiten können. Auch die Ergebnisse einer Sektoruntersuchung könnten zu einer missbrauchsunabhängigen Entflechtung führen.

Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen überhaupt dazu geeignet sind, den Wettbewerb auf dem stark vom Weltmarktpreis abhängigen und in Hinblick auf die Preise sehr transparenten Mineralölmarkt zu stärken, wird von Kartellrechtlern bezweifelt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen zudem tief in die Systematik des Wettbewerbsrechts ein. Alle Unternehmen müssten sich auf erheblich stärkere Eingriffsmöglichkeiten des BKartA einstellen. Der Fokus des Amts würde sich zudem ein Stück weit vom Schutz des Wettbewerbs entfernen, Marktregulierung durch die Behörde träte in den Vordergrund.

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