Startschuss für bundesweite Vergabestatistik

Die neue bundesweite Vergabestatistik ist am 1. Oktober gestartet. Die Auftraggeber aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) werden nun Daten über die von ihnen vergebenen Aufträge oder Konzessionen an das Statistische Bundesamt (Destatis) melden, das die Vergabestatistik im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchführt.

Auftragswert entscheidend für Meldepflicht

Nach Angaben des Ministeriums werden mit der Vergabestatistik nun erstmals Einzeldaten über die in Deutschland durchgeführten öffentlichen Vergabeverfahren, unter anderem differenziert nach Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen und Konzessionen, erfasst. Alle Auftraggeber, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen definiert sind, seien aufgrund der Vergabestatistikverordnung verpflichtet, Daten zu Beschaffungsvorgängen mit Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Bei Auftragswerten unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht die Pflicht zur Datenmeldung ebenfalls ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro, allerdings in eingeschränktem Umfang.

Datenbank für Allgemeinheit einsehbar

Die Vergabedaten würden dabei durch gesicherte und in der amtlichen Statistik bewährte elektronische Verfahren und soweit wie möglich automatisch erfasst, so das Bundeswirtschaftsministerium. Das Statistische Bundesamt werde die eingegangenen Datensätze statistisch aufbereiten, auswerten und die aggregierten Ergebnisse über die GENESIS-Online-Datenbank der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Das Wirtschaftsministerium plant darüber hinaus statistische Halbjahresberichte zu den Kernergebnissen aus der Vergabestatistik.

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Quelle: beck-online; Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 1. Oktober 2020.

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