Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

 Pfändbarkeit einer „Corona-Soforthilfe“

Bereits im Juli 2020 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Corona Soforthilfe nicht pfändbar sei. Finanzämter sind somit nicht berechtigt die Zahlungen der Corona-Soforthilfe zu pfänden. Dies würde laut dem BFH dem Sinn der Corona-Soforthilfe widersprechen. Diese Rechtsprechung kann auf die derzeit laufenden Corona-Überbrückungshilfe des Bundes übertragen werden.

Beschluss vom 09. Juli 2020, VII S 23/20 (AdV)

 

 

 

 

Weitere Themen

Standort & Infrastruktur

Ganzheitliches Verkehrskonzept für BI-Baumheide: Online-Befragung bis 15.12.2024

Der Stadtteil Baumheide steht vor einer zukunftsweisenden Veränderung: Ein ganzheitliches Verkehrskonzept soll nicht nur Straßen und Wege vernetzen, sondern die Mobilität auf ein neues Niveau heben. Im Fokus stehen Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und die Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030. Eine Online-Befragung vom 18. November bis 15. Dezember bietet Gelegenheit, konkrete Vorschläge einzubringen.

weiterlesen