Pfändbarkeit einer „Corona-Soforthilfe“

Bereits im Juli 2020 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Corona Soforthilfe nicht pfändbar sei. Finanzämter sind somit nicht berechtigt die Zahlungen der Corona-Soforthilfe zu pfänden. Dies würde laut dem BFH dem Sinn der Corona-Soforthilfe widersprechen. Diese Rechtsprechung kann auf die derzeit laufenden Corona-Überbrückungshilfe des Bundes übertragen werden.

Beschluss vom 09. Juli 2020, VII S 23/20 (AdV)

 

 

 

 

Weitere Themen

Die EU hat ein einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgestellt. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, Herausforderungen zu bewältigen.
International

EU: Vereinfachungen für Unternehmen der Chemieindustrie

Am 8. Juli stellte die EU-Kommission ein Chemikalienpaket, basierend aus einem Aktionsplan für die chemische Industrie und einem Chemieomnibus, vor. Ziel des Maßnahmenpakets für den Chemiesektor ist es, zentrale Herausforderungen zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere hohe bürokratische Kosten, unfaire globale Wettbewerbsbedingungen und eine schwache Nachfrage.

weiterlesen