Bereits im Juli 2020 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Corona Soforthilfe nicht pfändbar sei. Finanzämter sind somit nicht berechtigt die Zahlungen der Corona-Soforthilfe zu pfänden. Dies würde laut dem BFH dem Sinn der Corona-Soforthilfe widersprechen. Diese Rechtsprechung kann auf die derzeit laufenden Corona-Überbrückungshilfe des Bundes übertragen werden.
Beschluss vom 09. Juli 2020, VII S 23/20 (AdV)