Neues Online-Angebot der Stiftung Datenschutz: Datenschutz für Kleinunternehmen

Kern des Web-Angebots ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. In zwölf Themenfeldern erfahren Interessierte, wie sie ihr Unternehmen datenschutzkonform führen können. Denn schützenswerte Daten gibt es auch in kleinen Unternehmen.

Vorkenntnisse sind nicht nötig. Im Gegenteil – Basiswissen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele tragen dazu bei, den Datenschutz so einfach wie möglich zu machen. Juristische Begriffe hat die Stiftung Datenschutz möglichst vermieden und die gesetzlich verankerten Datenschutzregeln in umsetzbare Teilschritte unterteilt.

Hier geht es zum Angebot: ds-kleinunternehmen.de.

Zur Stiftung Datenschutz: Die Stiftung wurde 2013 von der Bundesregierung gegründet. Aufgabe der unabhängigen Einrichtung ist die Förderung des Datenschutzes. Die Bundesstiftung bietet ein Diskussionsforum zur Datenpolitik und informiert zur praktischen Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie wird vom BMJ finanziert (Einzelplan).

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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