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Neue Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister am 29.09.2021, 15:00 -18:00 Uhr

Die meisten Unternehmen in Deutschland sind seit dem 1. August 2021 verpflichtet, sich aktiv in das Transparenzregister einzutragen, andernfalls drohen Geldstrafen. Hintergrund ist das im Juni 2021 beschlossene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw). Mit ihm wird das Mitte 2017 eingeführte Transparenzregister, das Aufschluss über die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens geben soll, in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle Gesellschaften ab dem 1. August 2021 eintragungspflichtig. 

Was das für Unternehmen bedeutet, wie man den wirtschaftlich Berechtigten ermittelt, wie die Registrierung und Eintragung beim Bundesanzeiger technisch funktionieren und was zu tun ist, wenn doch das Bundesverwaltungsamtes ein Bußgeld verhängt, soll in unserer Veranstaltung „Neue Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister“ geklärt werden.

Als Referenten konnten wir den Bundesanzeiger, der für das Transparenzregister technisch verantwortlich ist, und Rechtsanwalt Till Komma von der Kanzlei CMS Hasche Sigle aus Frankfurt/M. gewinnen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei möglich. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Anmeldung zur Sitzung Transparenzregister (dihk.de)

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