Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Lieferant von Kassenrollen scheitert mit Klage auf Kaufpreiszahlung

Das Amtsgericht Dortmund hat eine Klage der Kassen Concord GmbH gegen ein großes Handelsunternehmen auf Kaufpreiszahlung für zugesandte Kassenrollen abgewiesen. Dies hat Mirko Möller von der Kanzlei „Schlüter Graf Rechtsanwälte“ mitgeteilt. Die Firma trete seit vielen Jahren durch Versendung nicht bestellter EC-/Kassenrollen sowie Rechnungen und Inkassoschreiben in Erscheinung, so Möller.

AG: Kein Kaufvertrag zustande gekommen

Die Kassen Concord GmbH verklagte ein großes Handelsunternehmen auf Kaufpreiszahlung aus einem behaupteten Kaufvertrag über Kassenrollen. Nach einem telefonischen Verkaufsgespräch mit einem Mitarbeiter der Beklagten hatte es die Kassenrollen an das Handelsunternehmen versandt. Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Amtsgericht Dortmund verneinte das Zustandekommen eines Kaufvertrags.

Der Mitarbeiter der Beklagten habe keine Vertretungsmacht gehabt. Eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht scheide ebenfalls aus. Es habe sich um ein einmaliges Verkaufsgespräch gehandelt. Zudem sei der Verkauf über einzelne Telefonate mit Mitarbeitern bei einem großen Unternehmen mit zahlreichen Märkten und einem hohen Bedarf an Kassenrollen unüblich.

In Anbetracht dessen sei auch kein Vertrauenstatbestand dadurch entstanden, dass der Mitarbeiter auf „flüchtige“ Abfrage äußerte, er sei zum Geschäftsabschluss berechtigt. Schließlich habe die Beklagte das Geschäft durch die Annahme des Pakets auch nicht genehmigt. Sie nehme sehr viele Pakete entgegen, ohne dass diese alle sofort vollständig geprüft werden könnten.

Quelle: AG Dortmund, Urteil vom 02.03.2023 – 415 C 4795/22
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 3. März 2023

Weitere Themen

Standort & Infrastruktur

Ganzheitliches Verkehrskonzept für BI-Baumheide: Online-Befragung bis 15.12.2024

Der Stadtteil Baumheide steht vor einer zukunftsweisenden Veränderung: Ein ganzheitliches Verkehrskonzept soll nicht nur Straßen und Wege vernetzen, sondern die Mobilität auf ein neues Niveau heben. Im Fokus stehen Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und die Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030. Eine Online-Befragung vom 18. November bis 15. Dezember bietet Gelegenheit, konkrete Vorschläge einzubringen.

weiterlesen