DPMA schärft sein Profil als Kompetenzzentrum für geistiges Eigentum in Deutschland mit neuem Informationsmaterial – DPMA-Präsidentin: Wir informieren kreative Menschen über ihre Rechte – Vom Möbel-Klassiker bis zu Künstlicher Intelligenz: Urheberrecht wirkt und steht vor neuen Herausforderungen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat sein Informationsangebot zum geistigen Eigentum um einen zentralen Baustein erweitert: Neben den Schutzrechten Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design informiert das Amt mit einer neuen Broschüre nun auch über das wichtige Thema Urheberrecht. „Unzählige kleine und große Werke in Deutschland sind urheberrechtlich geschützt.
Oftmals wissen die Schöpfer dieser Werke zu wenig über ihre Rechte und können das wirtschaftliche Potenzial nicht ausschöpfen“, sagt DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Unseren neuen Informationsauftrag wollen wir nutzen, um die vielen kreativen Menschen in unserem Land über die Wahrnehmung ihrer Rechte zu informieren. Zudem klären wir darüber auf, was man beachten sollte, um die Urheberrechte anderer nicht zu verletzen.
Das DPMA erweitert und schärft damit sein Profil als Kompetenzzentrum für geistiges Eigentum in Deutschland.“ Die neue Broschüre unter dem Titel „Urheberrecht – Ihr Text, Ihr Bild, Ihre Musik: Welche Rechte Sie haben, wenn Sie ein Werk schaffen“ steht ab sofort auf den Internetseiten zum Download bereit. Druckexemplare können Sie bei der Pressestelle des DPMA unter presse@dpma.de bestellen. Informationen zum Urheberrecht gibt es auch auf deren Internetseiten: www.dpma.de
Erweiterter Informationsauftrag zum geistigen Eigentum
Seit dem vergangenen Jahr verfügt das DPMA auf Grundlage von Paragraf 26a Patentgesetz über einen erweiterten Informationsauftrag zum geistigen Eigentum. Das Amt soll die Öffentlichkeit und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen über Rechte des geistigen Eigentums sowie deren Wahrnehmung und Durchsetzung aufklären. Das Urheberrecht ist ein wichtiges Instrument, um geistiges Eigentum zu schützen. Im Gegensatz zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs, die erst durch Eintragung im Register rechtlichen Schutz entfalten, entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Werke können zum Beispiel Texte, Bilder oder Musikstücke sein.
Schutzgedanke reicht bis ins 15. Jahrhundert zurück
Der Schutzgedanke, der dem Urheberrecht zugrunde liegt, reicht bis in die Zeit nach Erfindung des Buchdrucks (15. Jahrhundert) zurück. Die ersten Gesetze zum Urheberrecht wurden in Europa allerdings erst im 18. Jahrhundert erlassen. Welche Wirkung das Urheberrecht entfalten kann, wo Grenzen liegen und welche Herausforderungen durch neue Entwicklungen bestehen können, lässt sich an prominenten Beispielen festmachen.
Bauhaus: Freischwinger Ludwig Mies van der Rohes bis 2039 urheberrechtlich geschützt
Der Freischwinger des Architekten und Bauhaus-Direktors Ludwig Mies van der Rohe (1886 bis 1969) ist noch bis 2039 urheberrechtlich geschützt – während das Patent dafür längst erloschen ist. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod Mies van der Rohes, der in diesem Falle Urheber war.
Zum Freischwinger von Ludwig Mies van der Rohe gibt es mehr Informationen in der Postergalerie des DPMA. Kunst und Technik verbinden, massentaugliche Alltagsgegenstände mit schickem und schlichtem Design ermöglichen: Das waren – sehr verkürzt gesagt – Kernanliegen des Bauhauses. Dass damit auch hochspannendes Rechtemanagement einhergeht und einherging, können Sie in einem Spezial auf unserer Website nachlesen.
Pippi Langstrumpf: Sprachwerk geschützt, Kleidungsstil frei verfügbar
Vom Möbel- zum Literaturklassiker: Als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt, als Kleidungs- oder Persönlichkeitsstil nicht monopolisierbar – das gilt für Astrid Lindgrens Kinderbuch-Ikone „Pippi Langstrumpf“. Der Bundesgerichtshof hatte einer Einzelhandelskette in einem Urteil zugestanden, für ihre Karnevalskostüme mit einer Figur zu werben, die ersichtlich Pippi Langstrumpf sein sollte. Auch wenn die Assoziationen an die Figur geweckt würden, sei noch nicht das Urheberrecht an der literarischen Figur Pippi Langstrumpf verletzt.
Micky und Minnie Maus: Ursprungs-Versionen in den USA bereits gemeinfrei
Von Astrid Lindgrens Pippi Langstrumpf zu den Figuren von Walt Disney: In den USA sind die originalen Schwarz-Weiß-Versionen von Micky und Minnie Maus aus dem Disney-Kurzfilm Steamboat Willie von 1928 gemeinfrei – seit dem 1. Januar 2024. Der Urheberrechtsschutz läuft in den USA 95 Jahre nach Veröffentlichung aus. In Deutschland läuft das Urheberrecht erst 2041 aus, also 70 Jahre nach dem Tod von Ub Irwerks, der als Trickfilmzeichner und Regisseur das Werk mit schuf. Gemeinfreiheit bedeutet, dass jeder das Werk frei nutzen kann.
In Zeiten von Künstlicher Intelligenz seine Rechte kennen und durchsetzen
Rechtliche Regelungen entwickeln sich mit den gesellschaftlichen Veränderungen. Und kaum ein Gebiet steht derzeit vor so fundamentalen Herausforderungen wie das Urheberrecht: Durch Computerprogramme, die sich Künstlicher Intelligenz bedienen, ergeben sich neue Fragestellungen. Beispiel Musik: KI wird mit unzähligen Songs und Stücken gefüttert – und wird so fähig, selbst Lieder oder Instrumentalstücke zu kreieren.
An welcher Stelle können Schöpfer der ursprünglichen Musik ihre Rechte geltend machen, wenn eine generative KI damit gespeist wird? Eine Anlaufstelle für Antworten und Praxis-Infos bietet die WIPO, die Weltorganisation für geistiges Eigentum, mit der Plattform CLIP – Creators Learn Intellectual Property. Bei der Präsentation der Plattform sagte Björn Ulvaeus von Abba: „Zum Songwriter-Dasein gehört es heute wesentlich dazu, auch Unternehmer zu sein. Du musst Deine Rechte kennen und wissen, wie Du durchkommst.“
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft.
Seine knapp 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten – München, Jena und Berlin – sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter. Weitere Informationen unter www.dpma.de