Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 1.7.2025

Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) werden zum 1.7.2025 insgesamt erhöht. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz wurde am 11.4.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Ab dem 1.7.2025 beträgt der unpfändbare Betrag nach

  • § 850c I 1 ZPO: 1.555,00 Euro (bisher 1.491,75 Euro) monatlich,
  • § 850c II 1 ZPO: 585,23 Euro (bisher 561,43 Euro) monatlich,
  • § 850c II 2 ZPO: 326,04 Euro (bisher 312,78 Euro) monatlich,
  • § 850c III 3 ZPO: 4.766,99 Euro (bisher 4.573,10 Euro) monatlich.

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.

Weiterführende Links: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 BGBl. 2025 I Nr. 110 v. 11.4.2025

Weitere Themen

Entwaldungsverordnung
International

EUDR wird um 1 Jahr verschoben

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.

weiterlesen