Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) werden zum 1.7.2025 insgesamt erhöht. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz wurde am 11.4.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Ab dem 1.7.2025 beträgt der unpfändbare Betrag nach
- § 850c I 1 ZPO: 1.555,00 Euro (bisher 1.491,75 Euro) monatlich,
- § 850c II 1 ZPO: 585,23 Euro (bisher 561,43 Euro) monatlich,
- § 850c II 2 ZPO: 326,04 Euro (bisher 312,78 Euro) monatlich,
- § 850c III 3 ZPO: 4.766,99 Euro (bisher 4.573,10 Euro) monatlich.
Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.
Weiterführende Links: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 BGBl. 2025 I Nr. 110 v. 11.4.2025