Formelle Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung in der Gewerberaummiete

Das Wohnraummietrecht und das Gewerberaummietrecht unterscheiden sich in vielen Punkten. Dies liegt daran, dass der Vermieter und der Mieter im Wohnraummietrecht in einem anderen Verhältnis zueinanderstehen als im Gewerberaummietrecht. Der BGH hat sich diesbezüglich mit den Grundsätzen über die formelle Ordnungsmäßigkeit einer Nebenkostenabrechnung auseinandergesetzt. In dem Urteil vom 29.01.2020 sowie vom 20.01.2021 beschließt der BGH, dass eine Nebenkostenabrechnung den formellen Anforderungen genügt, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen, enthält. Außerdem sei dabei an die Abrechnung von Nebenkosten in formeller Hinsicht keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt insbesondere, dass sich einzelne Angaben etwa zum Umlageschlüssel dem Vertrag oder den Nebenkostenabrechnungen beigefügten Erläuterungen entnehmen lassen. Ob die der Abrechnung zugrunde gelegten unterschiedlichen Bezugspunkte für die einzelnen Nebenkosten maßgeblich seien und ob die insoweit angesetzten Flächenangaben zutreffen, berühre dagegen nicht die Wirksamkeit, sondern allein die Richtigkeit der Abrechnung. Ein formeller Fehler in der Abrechnung führt außerdem nur dann zur Unwirksamkeit, wenn er sich durchgängig durch die gesamte Abrechnung zieht. Betrifft der formelle Fehler jedoch nur eine Kostenposition, bleibt die Abrechnung im Übrigen unberührt, wenn die jeweiligen Einzelpositionen unschwer herausgerechnet werden können. Des Weiteren entscheidet der BGH, dass diese Grundsätze nicht nur für das Wohnraummietrecht gelten, sondern auch für das Gewerberaummietrecht. Hier wird somit zwischen einem Gewerberaum und einem Wohnraum nicht unterschieden. Dies ist damit zu begründen, dass die formellen Erfordernisse für eine Abrechnung nicht wohnraumspezifisch sind.

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