Dextro Energy darf nicht als „Anti-Kater”-Tablette beworben werden

Weil das Unionsrecht es verbietet, Lebensmitteln eine heilende Eigenschaft zuzuschreiben, dürfen Mineralstofftabletten von „Dextro Energy“ nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ beworben werden. Das hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden.

Eine solche Werbung (hier auf Amazon) verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung. Danach dürften einem Lebensmittel keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden, so das OLG (Urteil vom 14.11.2024 – 6 Ukl 1/24).

Die hier streitigen Mineralstoffe seien Lebensmittel, da sie vom Menschen aufgenommen würden. Die typischen Symptome nach einem übermäßigen Alkoholkonsum – der sogenannte Kater – seien auch als Krankheit einzustufen. Der Begriff der Krankheit im Sinne der Verordnung sei entsprechend weit auszulegen: Es solle verhindert werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung eingesetzt werden.

Die „Dextro Energy“-Anbieterin muss ihre Werbung für das Produkt auf Amazon daher anpassen – eine Bewerbung der Drops als „Anti-Kater“-Tabletten scheidet aus. Die Entscheidung erging als Versäumnisurteil und ist noch nicht rechtskräftig. Die Anbieterin kann Einspruch einlegen und damit die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.

 

Quelle: OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.11.2024 – 6 Ukl 1/24
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 20. November 2024

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