Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 14. Oktober 2022 (Az. 5 U 46/21) eine Entscheidung des Landesgerichts bestätigt, das die Marke „Black Friday“ für verfallen erklärt hatte. „Black Friday“ sei ein Schlagwort für Rabattaktionen, weise aber nicht auf eine betriebliche Herkunft hin, so das Gericht.
Mit der Entscheidung des Kammergerichts Berlin dürfte der jahrelange Rechtsstreit um die Marke „Black Friday“ nun zu Ende sein, da das KG keine Revision zugelassen hat. Allerdings kann der „Markeninhaber“ noch Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen.
Weitere Informationen und Hintergründe zu dem Verfahren finden Sie in einem Artikel auf dem Internet-Portal „Legal Tribune Online“ vom 27. Oktober – hier lesen.