BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Was Arbeitgeber beachten müssen

Arbeitgeber müssen die täglich geleistete Arbeitszeit erfassen – das hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 14.05.2019 (Az.: C-55/18) entschieden. Unter Unternehmen hatte das Urteil zunächst zu einer großen Unsicherheit geführt; bis das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit seinem Beschluss vom 13. September 2022 einen echten „Paukenschlag“ lieferte.

Es entschied, dass ,,der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann […]“. Daraus resultierten viele Fragen, unter anderem:     Was schließt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ein? Wie oft müssen Arbeitszeiten erfasst werden? Muss es eine digitale Aufzeichnung geben oder kann mit Stundenzetteln gearbeitet werden? Und müssen wirklich sämtliche Unternehmen Arbeitszeiten erfassen oder gibt es Ausnahmen? Wie viele dieser Fragen durch die geplante gesetzliche Konkretisierung letztlich beantwortet werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Der Referentenentwurf für ein geändertes Arbeitszeitgesetz liegt inzwischen vor.

Für Fragen rund um das Thema stehen Ihnen bei der IHK Ostwestfalen Anna Hönisch (0521 554-214) und Christina Meyer (0521 554-215) gerne zur Verfügung.

Weitere Themen

Die EU hat ein einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgestellt. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, Herausforderungen zu bewältigen.
International

EU: Vereinfachungen für Unternehmen der Chemieindustrie

Am 8. Juli stellte die EU-Kommission ein Chemikalienpaket, basierend aus einem Aktionsplan für die chemische Industrie und einem Chemieomnibus, vor. Ziel des Maßnahmenpakets für den Chemiesektor ist es, zentrale Herausforderungen zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere hohe bürokratische Kosten, unfaire globale Wettbewerbsbedingungen und eine schwache Nachfrage.

weiterlesen