Anrede als „Herr“ oder „Frau“: Für Ticketkauf irrelevant

Kauft ein „Herr“ oder eine „Frau“ eine Fahr­kar­te? Das soll­te keine Rolle spie­len, fin­det der EuGH – und könn­te damit nun man­che Un­ter­neh­men vor Her­aus­for­de­run­gen stel­len.

Wer ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des EuGH künftig wohl nicht mehr angeben, ob eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ erfolgen soll. Die Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den Erwerb eines Fahrscheins erforderlich ist, entschieden die Luxemburger Richterinnen und Richter (Urteil vom 09.01.2025 – C-394/23).

Hintergrund ist eine Klage aus Frankreich. Der Verband Mousse, der sich gegen sexuelle Diskriminierung einsetzt, beanstandete, dass die französische Bahn SNCF Kundinnen und Kunden beim Onlineerwerb von Fahrscheinen systematisch verpflichtet, ihre Anrede anzugeben. Das verstoße gegen die DS-GVO.

Nur absolut notwendige Daten dürfen erhoben werden

Dieser Argumentation folgte der EuGH nun größtenteils: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürften nur die absolut notwendigen Daten erhoben werden. Ob jemand als Mann oder Frau angesprochen werden möchte, sei aber nicht unerlässlich für die Erfüllung des Vertrags.

Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nach Ansicht des EuGH auch für eine „allgemeine und inklusive Höflichkeitsformel“ entscheiden und damit weniger stark in den Datenschutz eingreifen. Außerdem werde den Kunden nicht mitgeteilt, warum diese Daten erhoben werden, also welches Interesse dahintersteckt.

Nun muss ein französisches Gericht über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH berücksichtigen. Auch in Deutschland muss das EuGH-Urteil befolgt werden. Bei der Deutschen Bahn kann man im Online-Portal und der App schon jetzt eine „neutrale Anrede“ auswählen. Der BGH hatte im vergangenen August bestätigt, dass die Deutsche Bahn auf ihrer Buchungsseite auch non-binäre Personen ansprechen muss.

Quelle: EuGH, Urteil vom 09.01.2025 – C-394/23
Redaktion beck-aktuell, 9. Januar 2025 (ergänzt durch Material der dpa)

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