Deutschlandweit häufen sich derzeit Abmahnungen wegen dynamischer Einbindung von Google Fonts auf Webseiten und damit wegen DSGVO-Verstößen. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hat auf seiner Homepage Informationen zusammengetragen und gibt Handlungsempfehlungen für Betroffene.
Der DSW beobachtet aktuell zwei große Abmahnwellen mit Bezug auf die Einbindung von Google Fonts. In diesem Zusammenhang fallen die Namen Martin Ismail, vertreten durch den Rechtsanwalt Kilian Lenard, Berlin sowie Herr Wang Yu und Frau Wang Yu, vertreten durch den Rechtsanwalt Nikolaos Kairis Dikigoros, RAAG Kanzlei, Meerbusch. Die Stellungnahme dazu des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität finden Sie hier.
IHK hilft bei Fragen weiter
Die Rechtsabteilung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld steht Ihnen als Erstansprechpartnerin in rechtlichen Fragen rund um das Thema Abmahnung zur Seite. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
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