Ein Impulspapier des Thinktanks Agora Energiewende präsentiert Vorschläge für die Einführung einer CO2-Steuer im Wärme- und Verkehrssektor, um die Energie- und Klimaziele besser erreichen zu können. Drei Optionen, die sich vornehmlich in der Höhe der Belastung von fossilen Brenn- und Kraftstoffen unterscheiden, werden vorgestellt. Die drei Umsetzungsoptionen sehen alle vor, die bestehenden Energiesteuern nach CO2-Gesichtspunkten in der Höhe der Steuersätze zu verändern. In allen Varianten ist ein Rückerstattungsmechanismus für eine aufkommensneutrale Umsetzung vorgesehen. Eine genuine CO2-Steuer wie auch eine Energiewendeumlage wurden aufgrund rechtlicher Bedenken verworfen. Ein CO2-Mindestpreis in der Stromerzeugung wird befürwortet, wenn dies gemeinsam mit Nachbarstaaten umgesetzt werden kann.
Folgende Varianten für die CO2-orientierte Erhöhung der Energiesteuern im Wärme- und Verkehrssektor (Non-ETS Bereich) schlägt das Impulspapier vor:
- Variante 1: Die Energiesteuern werden um einen CO2-Beitrag von 45 Euro/t CO2 erhöht. Dies entspräche einer Erhöhung des Erdgaspreises um rund 0,9 Ct./kWh (9 Euro/MWh), bzw. 11 Ct/l für Benzin und 15 Ct/l für Diesel. Die Einnahmen könnten verwendet werden, um den Strompreis über die Absenkung der Stromsteuer und eine anteilige Haushaltsfinanzierung der EEG-Umlage um 4 Ct/kWh zu senken. Zudem stünden Mittel für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen (energetische Gebäudesanierung etc.) zur Verfügung.
- Variante 2: Brenn- und Kraftstoffe werden schrittweise bis 2024 um 86 Euro/t CO2 verteuert. Die Erhöhungen der Energiepreise fallen entsprechend bis 2024 annähernd doppelt so hoch aus wie in Variante 1. Für den Rückerstattungsmechanismus schlägt das Papier eine stärkere Absenkung des Strompreises um 7 Ct/kWh oder alternativ einen „Energiewende-Bonus“ pro Kopf vor. Bei Unternehmen wäre dieser Bonus an die Lohnsumme gekoppelt. Geplant wären ebenso „üppige Wechselprämien (…) zu CO2-armen Technologien“.
- Variante 3: In dieser „großen“ Variante wird das komplette Abgabensystem abgeschafft und durch ein neues auf Basis eines CO2-Preises von 125 Euro/t ersetzt. Bei fossilen Kraftstoffen wird allerdings ein Aufschlag fällig, um die Finanzierungsfunktion für die Infrastruktur zu gewährleisten. Der Steuersatz variiert, je nachdem ob die Minderungsziele erreicht werden. Im Stromsektor variiert der CO2-Aufschlag mit der CO2-Intensität des Strommixes. Auch in dieser Variante wären Mittel für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen, um Anreize für die „private Energiewende“ hin zu Wärmepumpen und Elektroautos zu setzen.
Auswirkungen auf die Wirtschaft
Für die Energiepreise von Unternehmen hätte ein CO2-Preis von 45 Euro je Tonne bereits signifikante Auswirkungen. So würde der Gaspreis für einen Gewerbekunden von derzeit 35 Euro/MWh um mehr als 20 Prozent steigen (bei 86 Euro/t sind es 17 Euro/MWh bzw. knapp 50 Prozent). Dies gilt, wenn keine Berechtigung zur Energiesteuerermäßigung vorliegt, die auch im Vorschlag aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit beibehalten werden soll. Für kleinere Unternehmen fällt der prozentuale Anstieg aufgrund höherer Bezugspreise entsprechend geringer aus. Profitieren würden Unternehmen von der Absenkung der Strompreise über die geringere Stromsteuer und die Absenkung der EEG-Umlage. Entsprechend der unternehmensindividuellen Aufteilung zwischen Stromverbrauch und Energieverbrauch für Mobilität und Wärme kommt es zunächst zu Gewinnern und Verlierern.
DIHK-Einschätzung
Die Aufstellung von Bewertungskriterien umfasst die wesentlichen Aspekte, die auch im DIHK-Vorschlag für eine alternative Finanzierung der EEG-Umlage 2017 angewendet worden sind. Insofern ist erfreulich, dass dieser Vorschlag zur Verwendung von Steuermitteln zur Senkung der EEG-Umlage als einer der Rückerstattungsmechanismen aufgegriffen worden ist. Auch die Herleitung, dass aufgrund rechtlicher Fragen eine CO2-orientierte Umgestaltung der Energiesteuern der „einfachste Weg“ ist, wird vom DIHK geteilt. Aus Sicht der Wirtschaft ist es jedoch vorzuziehen, die staatlich induzierten Strompreisbestandteile zu reduzieren, statt aus dem Umstand der EU-weit höchsten Strompreise die Notwendigkeit einer Verteuerung anderer Energieträger abzuleiten.
Zu kurz kommen in dem Impulspapier die generellen Nachteile von Instrumenten der Preissteuerung (im Energiebereich). Weder wurde die im Vergleich zu Mengeninstrumenten deutlich größere Unsicherheit bei der Zielerreichung und der damit ständige Anpassungsbedarf von CO2-Steuersätzen thematisiert noch fand die geringe kurzfristige Änderungswirkung beim Verbrauchsverhalten durch Energiesteuern Beachtung (geringe Preiselastizität der Energienachfrage). Kurz: Eine geringe CO2-Steuer hat eine geringe klimapolitische Wirkung, wie auch das Impulspapier zugibt. Sie schafft vor allem Steuereinahmen. Eine hohe CO2-Steuer entfaltet Wirkung, ist aber mit starken Verteilungs- und Wettbewerbsfragen assoziiert (siehe Frankreich). Nicht zuletzt werden die Wirkungen der einzelnen Umsetzungsvarianten auf den CO2-Ausstoß in dem Papier bedauerlicherweise nicht überprüft. Damit wird die Aussage von Agora, dass ein genereller Konsens von Ökonomen bezüglich der Notwendigkeit einer CO2-Steuer besteht, nicht gedeckt.
Quelle: DIHK