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Bundestag verabschiedet Energiesammelgesetz

Wie erwartet hat der Bundestag das Energiesammelgesetz verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf haben sich nur an wenigen Stellen Änderungen ergeben. Die Punkte zur Verschiebung des Einspeisemanagements für erneuerbare Energien in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und deren Einbeziehung in das Redispatch wurden herausgenommen. Dies soll nun im Rahmen der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (Nabeg) erfolgen.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind:

  • Beim Mieterstromzuschlag werden vom anzulegenden Wert 8 Cent/kWh statt bisher 8,5 Cent/kWh bei Anlagen über 40 kW abgezogen.
  • Die Sonderausschreibungen für Wind an Land und PV finden am 1. März und 1. Dezember in den Jahren 2019-2021 statt. Bisher waren die Termin 1. September und 1. Dezember
  • Bei Biomasse sind nun zwei statt bisher ein Ausschreibungstermin im Jahr vorgesehen: 1. April und 1. November. Das Ausschreibungsvolumen wird über das Jahr gesehen nicht verändert.
  • Der anzulegende Wert für Anlagen mit Güllevergärung wurde von 75 kW auf 150 kW ausgeweitet.
  • Die Kürzung für PV-Anlagen zwischen 40 und 750 kW wird gestreckt und fällt nicht mehr so hoch aus: Der anzulegende Wert sinkt von derzeit 11,03 Cent/kWh zum 1.2. auf 9,87, zum 1.3. auf 9,39 und zum 1.4. auf 8,9 Cent/kWh
  • Die Punkte zum Messen und Schätzen finden sich nun in den §§ 61a, 61b sowie 104. Inhaltlich hat sich nichts Wesentliches geändert.
  • Im KWKG wurde eine Definition des Dampfnetzes im Unterschied zu einem Wärmenetz eingefügt.
  • Die Fördersätze des KWKG wurden bis zum 31.12.2025 verlängert. Das gilt auch für die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern.
  • Die Übergangsfrist für bestehende Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen wurde vom 23.03. auf den 30.11.2018 verschoben.
  • Die Kapazitätsreserve startet nun erst ab dem Winterhalbjahr 2020/21 und nicht schon 2019/20

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 14. Dezember das Gesetz passieren lassen, so dass die Änderungen zum Jahreswechsel in Kraft treten können.

Quelle: DIHK

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