Im Schnitt liegen die Ansprüche der Anlagenbetreiber zwischen 2019 und 2035 bei 24 Mrd. Euro. Während die Ansprüche bestehender Anlagen von 32 Mrd. auf 3,8 Mrd. 2035 abschmelzen, steigen die Ansprüche der Anlagen, die ab 2019 errichtet werden, von 0,5 auf 9,9 Mrd. Euro an. Die Bundesregierung geht also implizit von einer weiteren Kostendegression erneuerbarer Energien aus.
Bei ihrer Analyse ging die Bundesregierung von einem Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 55 – 60 Prozent im Jahr 2035 aus. Das derzeit nur im Koalitionsvertrag verankerte Ziel von 65 Prozent bis 2030 würde zu höheren Ansprüchen aus dem EEG führen. Sie finden die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage hier.
Quelle: DIHK