Überbrückungshilfe II

Mit abgesenkten Zugangsbedingungen und ausgeweitetem Förderungsumfang wird die Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stark betroffen sind, mit einem Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten und der Umsatzrückgänge können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Das Land NRW hat zudem das Bundesprogramm um ein eigenes Zusatzprogramm ergänzt, über das Soloselbstständige für die Monate September bis Dezember jeweils 1.000 Euro für den privaten Lebensunterhalt ansetzen können.
Das Antragsverfahren ist digital. Anträge können ausschließlich über registrierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden.

Mehr dazu unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2

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